Strommangellage
Gerade im Winter bezieht die Schweiz einen Grossteil ihres Stroms aus dem Ausland, insbesondere aus Frankreich. Dort stehen zur Zeit einige Kraftwerke still. Gemeinsam mit den aktuell niedrigen Wasserständen und der Energiekrise aufgrund des Ukrainekrieges führt dies dazu, dass sich das Risiko einer Strommangellage für den kommenden Winter erhöht hat.
Wie bereitet sich die Schweiz auf eine möglich Strommangellage vor?
Der Bund hat mit der «Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen» OSTRAL vorgesorgt. OSTRAL wird gestaffelte, der Situation angepasste Massnahmen anordnen und überwachen. Zur Beobachtung der Situation hat die OSTRAL vier sogenannte «Bereitschaftsgrade» entwickelt. Je nach Versorgungslage kann der Bund die Bereitschaftsgrade erhöhen und die OSTRAL beauftragen, die geplanten Schritte vornehmen.
Von der Überwachung bis zum Krisenfall - die Bereitschaftsgrade

Aktueller Bereitschaftsgrad
Wir befinden uns im normalen Betrieb. Dies entspricht gemäss OSTRAL dem Bereitschaftsgrad 1 (BG 1). In dieser Phase überwacht die wirtschaftliche Landesversorgung die Versorgungslage.
Im Hinblick auf eine mögliche Verknappung empfehlen wir Ihnen trotzdem, bereits jetzt auf Ihren Stromverbrauch zu achten und diesen wo möglich zu reduzieren. Lesen Sie dazu auch unsere Empfehlungen zum Energiesparen.
Häufige Fragen zur Strommangellage
Stromspeicher und Stromverbrauch werden mittels Monitoring überwacht. Bevor es zur Inkraftsetzung einer Bewirtschaftungsverordnung kommt, richtet der Bund Einsparapelle auf freiwilliger Basis an die Bevölkerung. Im Falle einer Mangellage erlässt der Bund je nach aktuellem Bereitschaftsgrad entsprechende Massnahmen. Diese können sein:
Verbrauchseinschränkungen
Nicht absolut notwendige Geräte, die viel Energie benötigen, können verboten werden.
Kontingentierung
Grossverbraucher werden verpflichtet, Strom einzusparen.
Netzabschaltungen
Der Strom wird in einzelnen Verteilnetzgebieten für mehrere Stunden unterbrochen. Diese Massnahme dient als «Ultima Ratio» und soll wann immer möglich vermieden werden.
Eine Mangellage zeichnet sich vorher ab und ist nicht zu verwechseln mit einem Blackout. Aus diesem Grund würden in erster Linie Stromspar- und Kontingentierungsmassnahmen getroffen. Netzabschaltungen dienen als «Ultima Ratio» und sollten mit allen Möglichkeiten vermieden werden. Allfällige Massnahmen würden nicht die Stadtwerke, sondern der Bundesrat anordnen.
Die Reihenfolge der Ausschaltung bestimmen nicht die Stadtwerke sondern die OSTRAL im Auftrag des Bundes. Zyklische Abschaltungen sind im Bereitschaftsgrad 4 als «Ultima Ratio» angedacht. Hierbei wird diskriminierungsfrei abgestellt:
Ein sparsamer Umgang mit Strom trägt dazu bei, eine Mangellage abzuschwächen oder zu verhindern. Das gilt sowohl für Privatpersonen wie auch für Firmen. Erfahren Sie, mit welchen einfachen Mitteln Sie Energie effizient einsparen können.
Die Wasserversorung für Gossau ist auch im Falle einer Strommangellage sichergestellt. Trotzdem empfehlen wir Ihnen das Anlegen eines Trinkwasser-Notvorrats. Informationen zum Anlegen eines Notvorrats finden Sie auch hier:
Falls in der Schweiz eine Strommangellage eintritt, wird der Bundesrat eine Bewirtschaftungsverordnung (BVO) in Kraft setzten. Darin definierte Massnahmen werden über die wirtschaftliche Landesversorgung durch OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen) umgesetzt. Zwischen dem Auftreten der Strommangellage und der Inkraftsetzung der BVO vergehen nur wenige Tage. Entsprechend wurden Verteilnetzbetreiber geschult und Grosskunden bereits im Herbst 2021 informiert, wie der Prozess beim Einsetzen notwendiger Massnahmen aussehen kann.
Verantwortlicher OSTRAL bei den Stadtwerken Gossau
