Strom –
Einspeise­vergütung

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Wird Energie aus eigenen Stromproduktionsanlagen in das Verteilnetz der Stadtwerke Gossau geliefert, erhalten die Besitzer dieser Anlagen eine Vergütung für die Rücklieferung. 

Vergütungsansätze 2024

Ab Januar 2024 steigen die Vergütungsansätze für Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kVA auf 19.5 Rappen pro Kilowattstunde.

Der Preis setzt sich zusammen aus 18 Rp./kWh für die Energie und 1.5 Rp./kWh für den Herkunftsnachweis.

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Vergütungsansätze
Förderbeitrag

Förderbeitrag

Je nach Produktionsanlage können Sie durch das Energiefondsreglement der Stadt Gossau einen Förderbeitrag beantragen. Bitte beachten Sie, dass Fördergelder nur ausbezahlt werden können, wenn das Fördergesuch vor Baubeginn der Anlage bewilligt werden konnte. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:

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Anschlussgesuch

Für eine Überprüfung der Anschlussmöglichkeiten einer Energieerzeugungsanlage ist ein “Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen” auszufüllen und an die Stadtwerke zu retournieren.

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Anschlussgesuch
Mittelholzer Rafael

Für Sie da

Rafael Mittelholzer

Leiter Markt und Energie, Mitglied der Geschäftsleitung

Bischofszellerstrasse 90, 9200 Gossau

Kontakt

Stadtwerke Gossau
Bischofszellerstrasse 90
9200 Gossau

Tel. 071 388 47 47
stadtwerke@stadtgossau.ch

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