Versorgungssicherheit
Welche Auswirkungen könnte eine mögliche Strom- und Gasmangellage auf die Versorgungssicherheit in Gossau haben? Sind genügend Energiereserven für die kommenden kälteren Monate vorhanden und wie können Gossauerinnen und Gossauer einen Beitrag leisten und mit freiwilligen Sparmassnahmen ihren Verbrauch reduzieren? Wir haben eine Übersicht auf die drängendsten Fragen zusammengestellt.
Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet und die Schweiz liefert in den Sommermonaten mehr Strom ins Ausland, als importiert wird. Aufgrund verschiedener Faktoren könnte es zu einer angespannten Versorgungslage in den Wintermonaten kommen. Zu diesen Faktoren gehören die Revision zahlreicher Kernkraftwerke in Frankreich sowie die reduzierten russischen Gasimporte. Momentan arbeitet die Branche gemeinsam mit den Behörden mit Hochdruck daran, dass die Stromversorgung auch im Winter sichergestellt werden kann.
Sollte es dennoch zur Strommangellage kommen, dann wird vom Bund per Verordnung die «Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen» OSTRAL aktiviert. OSTRAL wird gestaffelte, der Situation angepasste Massnahmen anordnen und überwachen.
Aufgrund des Kriegs in der Ukraine besteht die Möglichkeit, dass in der Schweiz eine Gasmangellage eintritt. In diesem Fall trifft die KIO Gas, welche der wirtschaftliche Landesversorgung des Bundes untersteht, die notwendigen Bewirtschaftungsmassnahmen. So kann in einem ersten Schritt der Bund beschliessen, dass Grossverbraucher mit Zweistoff-Anlagen auf Heizöl umstellen müssen. Gemeinsam mit dem für unsere Gasbeschaffung beauftragten Gasverbund haben die Stadtwerke Gossau bereits frühzeitig Gas-Speicherkapazitäten in Frankreich gesichert. Aktuell sind die Füllstände dieser Speicher auf einem guten Stand. Trotzdem ist es zwingend notwendig, dass die gesamte Bevölkerung so viel Energie wie nur möglich einspart.
Was wenn der Strom knapp wird?
Wir sind es gewohnt, dass der Strom aus der Steckdose stets verfügbar ist. Doch was passiert, wenn sich dies ändert? Das Video gibt Antworten dazu.
Die wichtigsten Fragen zur Gasversorgung
Die Versorgungssicherheit mit Gas ist in der Schweiz im
Moment gesichert. Für alle Gasverbraucher, auch die Industrie, ist genügend Gas vorhanden. Die Preise sind aber ausserordentlich hoch. Es ist im Moment nicht auszuschliessen, dass Russland seine Gaslieferungen nach Europa ganz oder teilweise einstellt. Ein gänzlicher Ausfall der russischen Gaslieferungen wäre in Europa nicht vollständig kompensierbar, jedenfalls nicht kurzfristig und ohne Verbrauchsreduktionen. Dies könnte auch in der Schweiz zu Versorgungsengpässen führen.
Die Schweizer Gaswirtschaft baut für den kommenden Winter eine Gasreserve auf, nachdem der Bundesrat die dafür notwendige Verordnung über die Sicherstellung der Lieferbereitschaft von Betrieben zur Erdgasversorgung verabschiedet hat. Die regionalen Gasnetzbetreiber werden somit verpflichtet, die Versorgung im kommenden Winter bestmöglich sicherzustellen. So müssen 15 Prozent (rund 6 TWh) des inländischen Jahresverbrauchs (rund 35 TWh) in Speicheranlagen in den Nachbarländern gelagert werden und spätestens ab 1. November 2022 verfügbar sein. Im Weiteren müssen 20 Prozent (rund 6 TWh) des Schweizer Winterverbrauchs in Frankreich, Deutschland, Italien und in den Niederlanden in Form von Optionen für zusätzliche Gaslieferungen zur Verfügung stehen und kurzfristig abgerufen werden können.
Ein Monitoring ist notwendig, um eine drohende Gasmangellage rechtzeitig zu erkennen und wirksam darauf zu reagieren. Dazu sollen Angebots- und Verbrauchsdaten innerhalb der Gasbranche sowie bestehende IT-Infrastrukturen und Krisen-Führungslogiken (z.B. OSTRAL-Erfahrungen) bestmöglich genutzt werden. Der VSG hat im Rahmen eines Konzeptes bereits Anforderungen an ein Monitoringsystem gestellt, welches durch den Bund über weitere Dienstleister umgesetzt wird. Bereits vorhandene Angebots- und Nachfragedaten innerhalb der Gasbranche sowie vorhandene IT-Infrastrukturen sollen dabei bestmöglich genutzt werden, um die Versorgungslage permanent zu beurteilen, geeignete hoheitliche Massnahmen einzuleiten und deren Wirkung zu kontrollieren.
Die Vorbereitung von Massnahmen erfolgt inhaltlich grundsätzlich unabhängig für die Strom- und die Gasversorgung. Organisatorisch ist aber ein enger Austausch sichergestellt (auch informell zwischen VSE und VSG bzw. OSTRAL und KIO GAS). Innerhalb des BWL besteht mit dem Fachbereich Energie sowie auf höherer Stufe beim Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung, dem zuständigen Departement WBF und im Bundesrat die Gesamtschau auf alle Szenarien und zu treffenden Massnahmen.
Falls in der Schweiz eine Mangellage eintreten würde, die von der Gasbranche nicht mehr mit marktwirtschaftlichen Lösungen behoben werden kann, trifft die wirtschaftliche Landesversorgung die notwendigen Bewirtschaftungsmassnahmen.
1. Sparappelle
In einem ersten Schritt würde der Bund die Verbraucher dazu aufrufen, den Gasverbrauch zu reduzieren. Gleichzeitig kann der Bund den Firmen mit Zweistoffanlagen die Umstellung von Gas auf Heizöl vorschreiben.
2. Einschränkungen für gewisse Anwendungen
Der Bundesrat kann Einschränkungen beschliessen, z.B. verbindliche Beschränkungen der Heiztemperatur in öffentlichen Gebäuden oder in Büros anordnen.
3. Kontigentierung
Schliesslich kann der Bund bei einer anhaltenden Mangellage auch Kontingentierungen anordnen. Davon wären alle Anlagen betroffen, die nicht zu den sogenannten geschützten Verbrauchern zählen. Zu den geschützten Verbrauchern gehören Privathaushalte, Fernwärmeanlagen für Privathaushalte und grundlegende soziale Dienste. Zuletzteren zählen auch Spitäler, Energie- und Wasser-versorgung sowie Blaulichtorganisationen.
Die wirtschaftliche Landesversorgung ist daran, das Bewirt-schaftungskonzept für die Fälle der Umstellung von Zweistoff-anlagen und einer Kontingentierung zu aktualisieren. Dies geschieht eng abgestimmt mit allen Akteuren, insbesondere auch mit Vertretern von Industrieverbrauchern.
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