Strom –
Installationskontrolle
Der Eigentümer eines Gebäudes hat dafür zu sorgen, dass seine elektrischen Installationen den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen Elektroinstallationen ein erstes Mal bei ihrer Erstellung und später in regelmässigen Abständen auf ihre Sicherheit überprüft werden. Die gesetzliche Verantwortung für die Einreichung der Unterlagen liegt beim Eigentümer der Anlage.

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Installationskontrolle Elektrizität
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