Sicherheit durch Wasserschutzzonen

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Schutz des Gossauer Trinkwassers

Trinkwasser wird von uns allen täglich zum Trinken, Kochen und Duschen benötigt. Dabei wird es oft als eine Selbstverständlichkeit wahrgenommen, dass das Wasser in höchster Qualität einfach aus dem Wasserhahn kommt. Dies können die Stadtwerke jedoch nur gewährleisten, wenn das Grund- und Quellwasser nicht verschmutzt wird. Mit entsprechenden Grundwasserschutzzonen sollen Quell- und Grundwasser unmittelbar vor deren Verwendung vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Die jeweiligen Schutzzonen werden dabei in drei Gebiete eingeteilt.

Schutzzone 1 - eingezäunter Bereich
Die Grundwasserschutzzone umfasst die unmittelbare Umgebung einer Trinkwasserfassung und ist eingezäunt. Zulässig sind hier nur bauliche Tätigkeiten, welche für die Trinkwassernutzung dienen. Dies soll verhindern, dass Grundwasserfassungen und -anreicherungsanlagen sowie deren unmittelbare Umgebung beschädigt oder verunreinigt werden.
Schutzzone 2 - einge­schränkte Bewirtschaftung
Die Schutzzone 2 umgibt die Schutzzone 1. In diesem Gebiet ist unter anderem das Ausbringen von Jauche, das Verlegen von Abwasserleitungen, das Erstellen von Bauten und Grabungen sowie Tätigkeiten, welche die Trinkwasser­nutzung gefährden könnten, allgemein verboten. Dies soll verhindern, dass Keime, Viren sowie Fremdstoffe wie beispielsweise Benzin und Mineralöl ins Grundwasser gelangen.
Schutzzone 3 - Pufferzone
Die Schutzzone 3 ist eine Pufferzone und gewährleistet den Schutz des Grundwassers, um bei unmittelbarer Gefahr, beispielsweise bei Unfällen, genügend Zeit für die erforderlichen Massnahmen zu erhalten. In diesem Gebiet dürfen keine Deponien, industrielle und gewerbliche Betriebe gebaut werden, von denen eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht.

Leistungsauftrag der Stadtwerke

Der Bund erlässt Gesetzgebungen und Vollzugshilfen für den Grundwasserschutz. Die Festlegung und Umsetzung der planerischen Elemente ist Sache der Kantone. Unter dem Suchbegriff Gewässerschutzkarte finden Sie im Geoportal die entsprechenden Schutzzonen des Kantons St. Gallen aufgeführt. Das Tiefbauamt der Stadt Gossau scheidet die Schutzzonen in Gossau aus und erstellt die entsprechende Reglemente. Diese werden zurzeit einer Revision unterzogen. Die Stadtwerke Gossau mit ihrem Versorgungsauftrag und als Betreiberin der Gewinnungsanlagen sind für die Einhaltung der Schutzzonen zuständig. Deshalb setzen sich die Stadtwerke dafür ein, dass die entsprechenden Verbote in den jeweiligen Zonen eingehalten werden.

Aus diesem Grund veranstalteten die Stadtwerke Gossau am 10. Januar 2020 für alle Liegenschaftsbesitzer und Pächter der Grundstücke um die Quellwasser- und Grundwasserpumpwerke eine Informationsveranstaltung. Es wurde aufgezeigt, dass das Gossauer Trinkwasser schützenswert ist und welche Einschränkungen in den entsprechenden Zonen zu beachten sind. Denn nur mit einer funktionierenden Zusammenarbeit können die Stadtwerke garantieren, dass das Gossauer Trinkwasser für Sie weiterhin von bester Qualität ist.

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